Die Umsetzung des Fachbereichs ERG in den 21 Kantonen
Eine aktualisierte Übersicht per Oktober 2018
ERG im Zyklus 1 und 2
Der Lehrplan 21 beschreibt «Ethik, Religionen, Gemeinschaft» (ERG) im Zyklus 1 und 2 als fachliche Perspektive des Integrationsfaches «Natur, Mensch, Gesellschaft» (NMG). 17 Kantone setzen dies so um und nennen ERG als integrierten Bereich von NMG: Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Glarus, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, Thurgau, Uri und Zug.
In vier Kantonen wird ERG als separate Lektion ausgewiesen (ohne Kindergarten): In Zürich heisst das Fach «Religionen, Kulturen, Ethik», in Graubünden «Ethik, Religionen, Gemeinschaft». In St. Gallen wird im Zyklus 2 ERG als Wahlpflichtfach «ERG-Schule» oder «ERG-Kirchen» angeboten. Im Wallis ist das Fach «Religion» in den ersten beiden Schuljahren (Zyklus 1) mit 2 Lektionen, im Zyklus 2 mit 1½ Lektionen separat ausgewiesen. Die Gestaltung des Unterrichts wurde in einer Kooperationsvereinbarung zwischen den Walliser Schulen und den anerkannten Kirchen vereinbart.[3]
Der Kanton Solothurn verzichtet auf die Umsetzung des Kompetenzbereichs NMG 12 «Religionen und Weltsichten begegnen». Er «überträgt die Wissensvermittlung über die Religionen wie auch die religiöse Erziehung selbst den Eltern sowie den Kirchen und Glaubensgemeinschaften»[4] und begründet dies mit der bisherigen Schultradition. Im Kanton Solothurn wurde auch früher kein Fach «Biblische Geschichte» staatlich verantwortet. Die biblischen Themen waren Bestandteil des kirchlichen Religionsunterrichts. Im kantonalen Lehrplan heisst der verbleibende Fachbereich «erweiterte Erziehungsanliegen».
ERG im Zyklus 3
Der Lehrplan 21 sieht für ERG im Zyklus 3 ein eigenes Fach im Rahmen von NMG vor. Diese Lösung wird in elf Kantonen umgesetzt. Unter der Fachbezeichnung ERG führen es die Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Freiburg, Graubünden, Thurgau, Wallis und Zug auf, mit je einer Lektion pro Klassenstufe (1-1-1), in Schaffhausen mit 1-1-2. Ebenfalls mit je einer Lektion wird ERG im Kanton St. Gallen als Wahlpflichtfach ERG-Schule oder ERG-Kirchen umgesetzt. Der Kanton Zürich nennt das Fach auch im Zyklus 3 «Religionen, Kulturen, Ethik» und sieht zwei Lektionen in der ersten und zwei Lektionen in der zweiten Klasse vor (2-2-0).
In den Kantonen Bern, Basel-Stadt und Basel-Landschaft wird die Klassenstunde in das Fach ERG integriert und ein Teil der Lektionen der beruflichen Orientierung angegliedert. Entsprechend wird eine höhere Lektionenzahl vorgesehen: Im Kanton Bern 2-1-2, in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft 1-2-1.
In den Kantonen Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden heisst das Fach «Lebenskunde». Es wird von der Klassenlehrperson erteilt und umfasst die Klassenstunde, sowie ERG und die berufliche Orientierung. Wie in Bern und Basel wird auch hier die Lektionenzahl erhöht auf 2-2-1.
Im Kanton Glarus heisst das Fach «Klassenstunde» und umfasst ebenfalls die Kompetenzen von ERG und der beruflichen Orientierung. In der ersten und dritten Klassenstufe sind dafür je eine, in der zweiten Klassenstufe zwei Lektionen eingeräumt (1-2-1).
In Solothurn heisst das Fach «Berufsorientierung / Erweiterte Erziehungsanliegen» und kommt mit je zwei Lektionen in den ersten beiden Klassenstufen vor (2-2-0).
Kirchlicher Religionsunterricht
In den Zyklen 1 und 2 (ohne Kindergarten) wird in 17 Kantonen (Aargau, Appenzell-Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Freiburg, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Uri, Wallis, und Zug) ein von den Kirchen verantworteter Religionsunterricht auf unterschiedliche Weise im Rahmen der Stundentafel oder der rechtlichen Grundlagen aufgeführt, in der Regel mit einer Lektion oder «gemäss der bisherigen örtlichen Regelung». In den vier Kantonen Bern, Glarus, Schaffhausen und Zürich wird kein kirchlicher Unterricht im Rahmen der Stundentafel erwähnt.
Im Zyklus 3 sind es 15 Kantone, die kirchlichen Religionsunterricht erwähnen. Der Kanton St. Gallen führt auf der Sekundarstufe nur das Wahlpflichtfach ERG-Schule oder ERG-Kirchen. Im Kanton Wallis haben die Kirchen die Möglichkeit im Rahmen des ERG-Unterrichts Kursblöcke (jährlich 12 Lektionen) anzubieten.
Fazit
Im 1. und 2. Zyklus wird in den meisten Kantonen ERG integriert in NMG unterrichtet. Hier wird sich zeigen, wie eine integrierte NMG-Didaktik auch die Kompetenzen in ERG aufzubauen vermag und wie weit sich die Lehrpersonen das diesbezügliche fachdidaktische know-how erwerben können. Im Zyklus 3 droht ERG in zahlreichen Kantonen neben Klassenstunde und beruflicher Orientierung an eigenem Gewicht zu verlieren. Es braucht auch auf dieser Stufe Modelle integrativer Didaktik, um die ERG-Kompetenzen im Verbund mit anderen Fachgebieten zu fördern.
Interessant ist, dass in den meisten Kantonen der kirchliche Religionsunterricht in der Schule bleibt. Basel-Landschaft formuliert: «Der von den Landeskirchen verantwortete christliche Religionsunterricht an den Schulen des Kantons Basel-Landschaft bleibt nach wie vor eine wesentliche Ergänzung des schulischen Unterrichts im Bereich ‹Ethik, Religionen, Gemeinschaft› … Erlebte und gelebte Religiosität soll weiterhin durch den Unterricht der Kirchen gefördert, aber auch kritisch reflektiert werden.»[5] Der kirchliche Religionsunterricht wird sein Profil zwischen dem schulischen ERG-Unterricht und den ausserschulischen katechetischen Formen neu schärfen müssen.