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Das Ergänzungsfach Religionslehre im Kontext der Idee gymnasialer Bildung

„Das Ergänzungsfach Religionslehre im Kontext der Idee gymnasialer Bildung Implikationen des Maturitätsanerkennungsreglements MAR (EFRL, Teil 2) Im diesem Beitrag soll geklärt werden, inwiefern die «Verordnung des Bundesrates/Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (MAR)» von 1995 das bekenntnisunabhängige Fach «Religionslehre» zu orientieren vermag. Dies wird diskutiert in Bezug auf die Fragen nach Bezugswissenschaften, Religionsbegriff, Bekenntnisunabhängigkeit, didaktische Kontur und inhaltliche Stossrichtung, um schliesslich die Bildungsrelevanz des Faches im Kontext des MAR Art. 5 zu erweisen. Von Andreas Kessler