Statuten


§1 Sitz und Zweck

Der Verein ethik-religionen-gemeinschaft.ch ist ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB. Der Verein hat seinen Sitz am Arbeitsort der Präsidentin / des Präsidenten.

Der Verein ethik-religionen-gemeinschaft.ch bezweckt die Herausgabe einer Online-Plattform für Unterrichtende des Fachbereichs Ethik, Religionen, Gemeinschaft (ERG), auf der Überlegungen zur Positionierung des Fachbereichs, fachdidaktische Beiträge sowie Praxisanregungen mit kompetenzorientierten Entwürfen veröffentlicht werden.

§2 Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins ethik-religionen-gemeinschaft.ch sind Personen, die am Fachbereich Ethik, Religionen, Gemeinschaft (ERG) interessiert sind und die Online-Plattform unterstützen möchten.

§3 Gremien

Der Verein ethik-religionen-gemeinschaft.ch umfasst folgende Gremien: die Vereinsversammlung, den Vorstand, die Revisionsstelle.

Vereinsversammlung

Sie findet ordentlich jährlich einmal statt. Sie wählt den Vorstand, die Redaktion und die Revisionsstelle. Sie nimmt den Jahresbericht zur Kenntnis und genehmigt das Protokoll sowie den Kassenbericht. Sie entscheidet über weitere Anträge, die ihr der Vorstand oder einzelne Mitglieder vorlegen.

Vorstand

Der Vorstand besteht aus einem Präsidenten / einer Präsidentin, einer Vertretung der Redaktion und zwei bis drei weiteren Mitgliedern. Er wählt aus seinem Kreis eine Protokollführerin / einen Protokollführer der Vereinsversammlung und eine Kassierin / einen Kassier.

Der Vorstand bereitet die Geschäfte der Vereinsversammlung vor, vertritt den Verein gegen aussen und führt alle Geschäfte, die dem Vereinszweck dienen. Er beschliesst über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern. Er legt strategische Leitlinien für Inhalt, Vertrieb und technische Herstellung der Online-Plattform zuhanden der Redaktion fest.

Revisionsstelle

Die Vereinsversammlung wählt zwei Mitglieder, welche die Kassenführung überprüfen und diesbezüglich einen Antrag an die Versammlung stellen.

§4 Finanzierung

Der Mitgliederbeitrag für den Verein ethik-religionen-gemeinschaft.ch wird von der Vereinsversammlung beschlossen. Er kann auch in Form von Arbeitsleistungen abgegolten werden.

§5 Schlussbestimmungen

Traktandierte Statutenänderungen erfordern mindestens eine Zwei-Drittel-Mehrheit aller anwesenden Mitglieder anlässlich einer Vereinsversammlung.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Vereinsrechts gemäss ZGB 60ff.

Die vorliegenden Statuten sind an der Versammlung vom 16. Dezember 2015 in Bern beschlossen und in Kraft gesetzt worden.